Für die Durchführung einer erfolgreichen, vollständigen Erbenermittlung bedarf es in einer Vielzahl der Fälle Recherchen im Ausland. Es ist einem Fall bei Beginn der Ermittlungen oft nicht anzusehen, dass die Spuren auch in andere Länder führen können.
Sehr häufig beginnen die Ermittlungen bereits in den früheren deutschen Ostgebieten (z.B. Schlesien, Ost- und Westpreußen, Pommern, Sudetenland etc.) und führen dann in der weiteren Entwicklung wiederum nach Deutschland zurück. Die Grundlagen für die erfolgreiche Erbenermittlung werden also zunächst im Ausland geschaffen. Auch sind die Erbnachweise im Ausland zu beschaffen und gegebenenfalls mit den erforderlichen Echtheitsnachweisen (Apostille oder Legalisation) zu versehen. Hierfür, sowie für eine unter Umständen notwendige beglaubigte Übersetzung der Urkunden, tragen wir Sorge.
Um international agieren zu können, greifen wir auf ein über die Jahre gewachsenes und weltumspannendes Netzwerk an Korrespondenten zurück. Unsere ausländischen Partner verfügen über jahrzehntelange Erfahrung im Bereich der Erbenermittlung und unterstützen uns nicht zuletzt auch mit ihren rechtlichen Kenntnissen vor Ort. Durch eine zu jedem Zeitpunkt enge Zusammenarbeit und Abstimmung in allen Phasen der Bearbeitung wird die notwendige Qualität, die zur erfolgreichen Lösung eines Falles erforderlich ist, durch uns gewährleistet.
Dank unserer Kontakte, sind wir in der Lage auf jedem Kontinent der Welt Erben zu ermitteln und Urkunden zu beschaffen: